Papst Franziskus lässt wieder einmal aufhorchen. Bei seinem Besuch in der evangelisch-lutherischen Gemeinde in Rom am Sonntag, 15.11.2015, beantwortet er die Frage der Abendmahlsteilnahme in konfessionsverbindenden Ehen mit dem Hinweis auf die gemeinsame Taufe. „Ein Glaube, eine Taufe, ein Herr, so sagt uns Paulus, und daraus ziehen Sie dann die Konsequenzen!“ Die Taufe ist das entscheidende Ereignis. „Wenn wir dieselbe Taufe haben, müssen wir gemeinsam gehen.“ Auf die Taufe komme es an – nicht auf die unterschiedlichen Lehren von Amt und Eucharistie/Abendmahl. Franziskus weiter: „Wenn Sie gemeinsam beten, wächst diese Taufe, wird stark; wenn Sie Ihre Kinder lehren, wer Jesus ist, warum Jesus gekommen ist, was Jesus getan hat – dann machen Sie dasselbe, sei es in lutherischer oder in katholischer Sprache, aber es ist dasselbe.“ Der Kern des Glaubens ist derselbe. Dessen Interpretationen sind weniger bedeutsam und sollen Christen nicht grundlegend trennen. Die Unterschiede in den Konfessionen seien also nur noch sprachliche, der Inhalt sei derselbe. Die Lehre sei schwer zu verstehen und sollte denen überlassen werden, die sich damit auskennen, so Papst Franziskus. Das Leben sei aber größer als die Theologie, größer als „die Erklärungen und Interpretationen“ der Lehre. Dogmatik-Bücher und Interpretationen stünden hinter dem Gewissen des Einzelnen zurück.

Für die Menschen, die sich fragen, ob sie an der Eucharistie bzw. am Abendmahl teilnehmen dürfen, stellt der Papst deshalb ganz klar fest: „Sprechen Sie mit dem Herrn, und schreiten Sie voran!“ In der konkreten Situation kann dies als Aufruf zum „konfessionellen Ungehorsam“ verstanden werden, als Aufruf zum wechselseitigen Besuch des Herrenmahls. Die Selbstprüfung des Einzelnen stellt damit das entscheidende Kriterium dar – nicht der Gehorsam gegenüber der kirchlichen Lehre. Der lange schon geforderten eucharistischen Gastfreundschaft ist damit auf der Ebene der persönlichen Entscheidung die Tür weit geöffnet worden. Dass die Taufe die entscheidende Grundlage für diese gegenseitige Gastfreundschaft darstellt, wurde bereits im Jahr 2003 – in der Vorbereitung zum Ersten Ökumenischen Kirchentag in Berlin – von den ökumenischen Instituten in Straßburg, Tübingen und Bensheim gesehen und theologisch begründet. Die Taufe als das sakramentale Band der Einheit gilt als ausreichende Voraussetzung für eine gemeinsame ökumenische Mahlfeier. Dies bestätigt der Papst mit seinen Worten.

Quellen:

http://de.radiovaticana.va/news/2015/11/16/papst_zu_mahlgemeinschaft_ziehen_sie_die_konsequenzen/1187116 (abgerufen am 17.11.15)

http://de.radiovaticana.va/news/2015/11/16/%C3%B6kumene_mehr_m%C3%B6glich_als_die_bedenkentr%C3%A4ger_meinen/1187107 (abgerufen am 17.11.15)

Centre d’Ètudes Oecumeniques (Strasbourg) / Institut für Ökumenische Forschung (Tübingen) / Konfessionskundliches Institut (Bensheim): Abendmahlsgemeinschaft ist möglich. Thesen zur eucharistischen Gastfreundschaft, Frankfurt/Main 2003 (²2007).