Ökumene bedeutet vor allem gemeinsames Handeln der verschiedenen Kirchen. Eine Zeit, in der Christen verschiedener Konfession eng zusammenleben und eine Zeit, in der die Zahl der Christen im Lande schwindet, verlangt immer stärker nach Ökumene. Dazu gehört auch dass die Weitergabe des Glaubens, der die Kirchen verbindet, gemeinsam gestaltet wird. Für den Bereich des Religionsunterrichtes wird dies seit einigen Jahren zunehmend diskutiert. Erwähnt sei hier nur das Modell des „Christlichen Religionsunterrichts“ in Niedersachsen oder der „konfessionell kooperative Religionsunterricht“. Angesichts der wachsenden Zahl von orthodoxen Christen in Deutschland und angesichts der wachsenden Zahl von orthodoxen Schülern, die nur in wenigen Fällen orthodoxen Religionsunterricht erhalten können, hat der Kontaktgesprächskreis zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland (OBKD) darüber nachgedacht wie christliche Bildung gemeinsam gedacht werden kann, welche Herausforderungen es gibt, an welchen Orten und auf welche Weise gemeinsame Bildung konkret wird. Daraus wurden Perspektiven und Ermutigungen für weiteres gemeinsames „Bildungshandeln“ entwickelt. Dies führte zu einer Handreichung, die am 20. März 2024 von Metropolit Augoustinos (Labardakis) von Deutschland, dem Vorsitzenden der OBKD und Bischöfin Kirsten Fehrs, der Amtierenden Ratsvorsitzenden der EKD in Bonn feierlich unterzeichnet wurde. Mit dabei waren Mitglieder Arbeitsgruppe, die den Text erarbeitet hat, sowie der Kontaktgesprächskreis zwischen den beiden Kirchen, zu dem auch die Orthodoxiereferentin des Konfessionskundlichen Instituts gehört.

Die Handreichung kann hier heruntergeladen werden. Eine Pressmeldung der EKD zur Unterzeichnung finden Sie hier.

Ansprechpartnerin

Pfrin. Dr. Dagmar Heller
Wissenschaftliche Referentin für Orthodoxie und Leitung

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