Der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) hat unter dem Titel „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ eine neue Studie herausgegeben. In seinem abschließenden Votum kommt der ÖAK zu dem Schluss, dass das erreichte Maß an Verständigung zum Thema Abendmahl/Eucharistie es nicht erlaube, „die verbliebenen Differenzen als kirchentrennend zu betrachten“. Die Studie bündelt die Erkenntnisse der bisherigen ökumenischen Dialoge zur Thematik. Ausführliche exegetische Studien und historische Forschungen lassen nach Auffassung der Autoren die in der Bibel grundgelegte und in der Traditionsgeschichte bezeugte Vielgestalt der eucharistischen Feierformen erkennen. An diesen Befund schließen sich systematisch-theologische Reflexionen über Abendmahl beziehungsweise Eucharistie und Amt an und begründen das auch pastoral motivierte Votum. Der ÖAK „betrachtet die Praxis der wechselseitigen Teilnahme an den Feiern von Abendmahl/Eucharistie in Achtung der je anderen liturgischen Traditionen als theologisch begründet“. Sie sei „insbesondere in der Situation konfessionsverbindender Familien pastoral geboten“.

Abschließend hält das Dokument fest: „Die Erfahrung spricht dafür, dass das Erleben eucharistischer Gemeinschaft in der Feier des Abendmahls auch eine Quelle der Hoffnung auf dem Weg zu dem von Gott gewünschten Ziel ist: der vollen sichtbaren Einheit der Kirche in der Gegenwart des Reiches Gottes.“  Prof. Volker Leppin aus Tübingen zog bei der Vorstellung des ÖAK-Textes das Fazit „Wer etwas gegen die Abendmahlsgemeinschaft sagen will, braucht sehr starke Gründe“

Ähnlich hatte 2003 der Text „Abendmahlsgemeinschaft ist möglich. Thesen zur Eucharistischen Gastfreundschaft“  argumentiert, welcher von den Instituten für Ökumenische Forschung in Strassburg,  für Ökumenische Forschung in Tübingen und dem Konfessionskundlichen Institut Bensheim gemeinsam vorgelegt worden war.  In der 1. These wurde festgehalten: „Nicht die Zulassung zum gemeinsamen Abendmahl, sondern deren Verweigerung  ist begründungspflichtig“  Daran hat sich nichts geändert und deshalb  begrüßt das Konfessionskundliche Institut den Text ausdrücklich als einen gewichtigen Beitrag der ökumenischen Diskussion – auch im Hinblick auf den ökumenischen Kirchentag 2021 in Frankfurt. Möge der Text eine sachlich-konstruktive Diskussion hervorrufen und eine  umfassende Rezeption erfolgen.

Pfr. Martin Bräuer D.D., Catholica-Referent am Konfessionskundlichen Institut Bensheim