Die Erklärung von Meissen
„Aus Feinden wurden Freunde“, so ist ein Beitrag von Professor Michael Weinrich in „Zeitzeichen“ (11/2011) zum 20-jährigen Jubiläum der Meissen-Erklärung überschrieben. Diese Überschrift nimmt ein Zitat von Landesbischof Friedrich Weber, dem deutschen Ko-Vorsitzenden der Meissen-Kommission, auf, formuliert anlässlich eines Seminars, zu dem die Deutsche Botschaft in London im September eingeladen hatte.
Und in der Tat: Die „Meissener Gemeinsame Feststellung“ und insbesondere die in ihr enthaltene „Meissener Erklärung“, auf die sich 1988 die Kirche von England einerseits und der Bund Evangelischer Kirchen in der DDR und die Evangelische Kirche in (West-)Deutschland andererseits geeinigt haben und die offiziell von den beteiligten Kirchen im Frühjahr 1991 in Kraft gesetzt wurde, war herausgewachsen aus der Erfahrung der Versöhnung und der Annäherung der einstigen Kriegsgegner Deutschland und England. In den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg war eine Reihe von Kontakten und Partnerschaften entstanden, besonders eindrucksvoll und folgenreich die zwischen Coventry und Dresden im Rahmen der Nagelkreuzgemeinschaft von Coventry. So fiel die Anregung des damaligen Erzbischofs von Canterbury, Robert Runcie, anlässlich des Luther-Jubiläums 1983, die Beziehungen zwischen der Kirche von England und den deutschen Gliedkirchen enger zu gestalten, auf beiden Seiten auf fruchtbaren Boden.
Der Kern der Meissen-Erklärung ist zum einen die gegenseitige Anerkennung der Kirchen und der ordinierten Ämter „als von Gott gegeben und als Werkzeuge seiner Gnade“ und damit verbunden die Einladung zur Teilnahme am Gottesdienst und an den Sakramentsfeiern der jeweils anderen Kirche (eucharistische Gastfreundschaft), hierin verwandt mit der Vereinbarung der EKD mit der Alt-Katholischen Kirche. Zum Anderen die Institutionalisierung kontinuierlicher theologischer Gespräche zur Vertiefung des gemeinsamen kirchlichen Lebens mit dem Ziel der „vollen sicht- baren Einheit“ der Kirchen.