‚Menschenrechte kennen keine Grenzen‘ – hieß es in einem Gemeinsamen Wort der Kirchen zur Interkulturellen Woche im Mai 2020. „Sie gelten auch für Flüchtlinge und Schutzsuchende in Europa, an dessen Rändern und vor den Toren unseres Kontinents“, erklärten der Vorsitzende des Rates der EKD, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing und der Vorsitzende der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland, Metropolit Augoustinos.
Nicht immer und nicht überall herrscht solch eine ökumenische Einigkeit in der Bewertung der Menschenrechte. Deshalb widmete sich die vom Konfessionskundlichen Institut organisierte 65. Europäische Tagung für Konfessionskunde am 19. und 20. Februar 2021 den Menschenrechten in historischer und systematischer Perspektive und fragte danach, in welchen Nuancen sich die einzelnen konfessionellen Wahrnehmungen unterscheiden.