Die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland e.V. (ACK) ist ein Zusammenschluss christlicher Kirchen, um die ökumenische Zusammenarbeit teils zu fördern, teils zu fordern, Spuren auf dem Wege zur Einheit der Kirchen zu verfolgen und zukünftig zu ziehen. Die Gründung erfolgte in Kassel an 1. März 1948 noch vor der Zusammenkunft der ersten Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) in Amsterdam. Die ACK repräsentiert gegenwärtig ca. 40 Mio. Christen in Deutschland. Grundlegend und verbindlich sind „Die Leitlinien für die ökumenische Zusammenarbeit in den Arbeitsgemeinschaften Christlicher Kirchen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene“ wurden auf der Mitgliederversammlung in Frankfurt am Main, 17. Oktober 2012, in 2. Aufl. beschlossen. (Mehr dazu hier) Die „Leitlinien“ ergänzen die „Orientierungshilfe“, 1. Aufl. Frankfurt/Main, den 20. November 1998, erweitern folgerichtig, wie es im Vorwort zur 2. Aufl. heißt: „Vor allem ist hier der Bezug zur Charta Oecumenica zu nennen, die 2001 von den Kirchen Europas und 2003 von den Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland unterzeichnet wurde (www.charta-oecumenica.de). Die Aussagen zur so genannten ACK-Klausel und zum Status der Gastmitgliedschaft wurden präzisiert.“ Klar zu erkennen ist, dass die „Leitlinien“ eine solide, umfassende Grundlage für die Arbeit auf nationaler, regionaler und lokaler Arbeit anbieten.
Zum Selbstverständnis: „Wir sind Gottes Mitarbeiter“, so heißt es in 1 Kor 3,9, die kraft ihrer Taufe berufen sind, an Gottes großem Werk mitzuarbeiten: am Aufbau seines Reiches der Liebe, des Friedens und der Gerechtigkeit. Dies geschieht in der Vielfalt der Gnadengaben, die Einzelnen und Kirchen von ihrem Schöpfer geschenkt sind. Es gilt aber auch: „Jeder soll darauf achten, wie er weiterbaut. Denn einen anderen Grund kann niemand legen, als den, der gelegt ist: Jesus Christus“ (1 Kor 3,10f). Er allein ist der Herr seiner Kirche und die Quelle des Heils. Das Ziel seiner Sendung ist es, die Menschen zur Gemeinschaft mit ihm, zur Gemeinschaft untereinander und zur Einheit in Christus zu führen.
Aufgaben: Durch Begegnung, Information und Zusammenarbeit, durch das theologische Gespräch sowie durch Gebet und Gottesdienst hilft die ACK mit, unterschiedliche Kirchen und Konfessionsfamilien zusammenzuführen, um die Spaltungen der Christenheit zu überwinden. Darüber hinaus verleiht sie durch die Suche nach neuen missionarischen Wegen, durch das Bemühen um Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung wie auch durch den tatkräftigen Einsatz für Menschen, die in ihrer Würde verletzt werden, dem gemeinsamen christlichen Zeugnis in der Welt sichtbaren Ausdruck. Diesen Zielen stellt sich die ACK. In ihr haben sich Kirchen in Deutschland zusammengeschlossen und verstehen sich gemäß der Zielvorgabe des ÖRK als eine Gemeinschaft „die sich zu Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen“ (aus der das Selbstverständnis skizierenden „ÖRK-Basisformel“).
Die ACK ist der nationale Zweig des Ökumenischen Rates der Kirchen.
Gründungsmitglieder waren die EKD, die Altkatholische Kirche, der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten und Brüdergemeinden), die Evangelisch-methodistische Kirche, die Evangelische Gemeinschaft, die Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden und die Europäisch-Festländische Brüder-Unität, auch „Herrnhuter Brüdergemeine“ genannt.
Den drei großen Traditionsfamilien schlossen sich weiter eine beträchtliche Zahl von Kirchen und christlichen Gruppierungen an sowie sechs Gastmitglieder und vier Beobachter:
- Aus evangelischer Tradition sind dies neben den genannten Gründungsmitgliedern:
die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK), die Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen, die Heilsarmee und der Mühlheimer Verband Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden. - Aus katholischer Tradition sind dies die Arbeitsgemeinschaft Anglikanisch-Episkopaler Gemeinden in Deutschland, das Katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland und seit 1974 die Römisch-katholische Kirche – Deutsche Bischofskonferenz.
- Aus altorientalischen und orthodoxen Tradition sind die folgende Kirchen hinzugetreten: Die Syrisch-Orthodoxe Kirche von Antiochien in Deutschland, die Armenisch-Apostolische Kirche in Deutschland, die Äthiopisch-orthodoxe Kirche in Deutschland, die Koptisch-orthodoxe Kirche in Deutschland, die Orthodoxe Bischofskonferenz in Deutschland mit dem Verband der Diözesen (griechische, russische, ukrainische, serbische, rumänische und bulgarisch-orthodoxe Bistümer und Gemeinden repräsentierend).
Gastmitglieder sind neben den 19 Vollmitgliedern (2025) sechs Kirchen und kirchliche Gemeinschaften: Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland, das Apostelamt Jesu Christi K. d. ö. R., die Neuapostolische Kirche, der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden, der Freikirchliche Bund der Gemeinde Gottes und die Kirche des Nazareners.
Den Beobachterstatus haben die Religiöse Gesellschaft der Freunde, kurz „Quäker“ genannt, die Arbeitsgemeinschaft Ökumenischer Kreise e.V. (AÖK), das Evangelische Missionswerk und der Christinnenrat (Ökumenische Arbeitsgemeinschaft in Deutschland.
Als Leitungsorgan der ACK fungiert die zweimal jährlich tagende Mitgliederversammlung, welcher Delegierte der Mitglieder, Gastmitglieder und Ständigen Beobachtern angehören. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre. Die Mitgliederversammlung setzt sich folgendermaßen zusammen:
Die Evangelische Kirche in Deutschland: 7 Sitze, Deutsche Bischofskonferenz (DBK): 7 Sitze, Orthodoxe Bischofskonferenz in Deutschland: 5 Sitze, Evangelisch-methodistische Kirche: 3 Sitze, Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden: 3 Sitze und alle anderen Kirchen: je 1 Sitz. Gastmitglieder: und Beobachter haben je 1 Sitz mit beratender Stimme.
Der Vorstand wird von den Delegierten der Mitglieder der ACK gewählt und setzt sich aus Mitgliedern der unterschiedlichen Konfessionen zusammen. Aktuell gehören zum Vorstand:
- Weihbischof Dr. Peter Birkhofer, Delegierter der Deutschen Bischofskonferenz (DBK)
- Bischof Emmanuel von Christoupolis, Delegierter der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland (OBKD)
- Reverend Christopher Easthill, Delegierter der Arbeitsgemeinschaft Anglikanisch-Episkopaler Gemeinden in Deutschland
- Pastor Manfred Ewaldt, Delegierter des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland (BEFG)
- Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl, Delegierter der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
Regionale ACKs: In Deutschland gibt es 14 regionale ACKs in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg (unter dem Namen “Ökumenischer Rat”), Bremen, Hamburg, Hessen und Rheinhessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Lübeck und Schleswig-Holstein, Region Südwest mit Rheinland-Pfalz und dem Saarland und in Thüringen. Die bundesweite ACK sowie die regionalen und die lokalen ACKs arbeiten zwar in unterschiedlicher Weise zusammen, sie sind aber zueinander nicht über- bzw. untergeordnet.
Geschäftsstelle: Die ACK versteht sich als Forum des theologischen und ökumenischen Gesprächs, Koordinatorin der praktischen, kirchlichen Zusammenarbeit und Vertreterin gemeinsamer Interessen und gesamtökumenischer Anliegen gegenüber der Öffentlichkeit. Die deutschlandweite Arbeits- und Geschäftsstelle in Frankfurt, genannt „Ökumenische Centrale“, (ÖC), nahm dort ihren Anfang im Jahr 1947.
Die Referate sind nach Konfessionsfamilien gegliedert, denen zugleich Arbeitsschwerpunkte zugeordnet sind: EKD-Referat: „Dialog, Kultur und Migration“, gleichzeitig Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Pfarrer Jens D. Haverland); Katholisches Referat: „Glaube und Theologie“ (Dr. Verena Hammes, gleichzeitig Geschäftsführerin der ACK), Freikirchliches Referat: „Mission, Bibel und Gottesdienst“ (Pastor Dr. Jochen Wagner, BFeG), Orthodoxes Referat: „Kirche und Gesellschaft“ (NN).
Der ÖC als Studien- und Dokumentationszentrum zugeordnet ist der Deutsche Ökumenische Studienausschuss (DÖSTA). Dieser wurde 1950 gegründet und ist eine ständige Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Pflege der Ökumene in Lehre und Forschung. 1993, nach dem Zusammenschluss der ACK-West mit der AGCK-Ost, wurde die DÖSTA neu konstituiert. Eine „Chronik der ersten fünf Jahrzehnte” des DÖSTA wurde von Erich Geldbach verfasst und ist im Jahre 2010 als Buch erschienen. Der DÖSTA hat die Aufgabe, die ökumenische Studienarbeit in der ACK beratend zu begleiten und sie in der theologischen Wissenschaft und an den theologischen Ausbildungsstätten zur Geltung zu bringen. Er erarbeitet Studien und Stellungnahmen, um das ökumenische Gespräch in den deutschen Kirchen zu vertiefen und zu fördern. Er pflegt Verbindungen mit anderen ökumenischen Stellen (z.B.: ÖRK, Einheitssekretariat u.a.) hinsichtlich der deutschen Beteiligung an internationalen ökumenischen Studienprozessen.
Themen, über die der DÖSTA gearbeitet hat, sind z.B. die Rechtfertigungslehre im multilateralen ökumenischen Dialog (2002-2005) und Tradition in den Kirchen (2005-2009), Wieviel Tradition braucht die Kirche? (2009-2013) und Gemeinsame Hoffnung? Die letzten Dinge im ökumenischen Gespräch (2013).
Co-Vorsitzende des DÖSTA sind Prof. Dr. Julia Knop (Universität Erfurt, römisch-katholische Kirche) und Dr. Yauheniya Danilovich (orthodoxe Kirche). Zum DÖSTA gehören überwiegend Professorinnen und Professoren von theologischen Fakultäten der Universitäten sowie von theologischen Hochschulen. Traditionell entsendet die EKD als eines ihrer DÖSTA-Mitglieder eine*n Referent*in des Konfessionskundlichen Instituts in den Ausschuss (seit 2018 Pfr. Dr. Lothar Triebel).
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland
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