Seit 1969 führt die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) in einen offiziellen theologischen Dialog mit dem Ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel. Vom 1. bis 5. Februar 2026 fand die 19. Begegnung in dieser Gesprächsreihe statt. Jeweils acht Theologen und Theologinnen aus beiden Kirchen trafen sich auf Einladung des Ökumenischen Patriarchats im Tagungshaus der Katholischen Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

Das Treffen widmete sich noch einmal dem Ersten Ökumenischen Konzil von Nizäa (325), dessen 1700jähriges Jubiläum im vergangenen Jahr mit zahlreichen kirchlichen Veranstaltungen begangen worden ist. Was bedeuten die Entscheidungen des Konzils für beide Kirchen? Wie können sie für das ökumenische Miteinander der beiden Kirchen heute fruchtbar werden? Diese Fragen standen im Hintergrund der Vorträge von evangelischen und orthodoxen Theologen und Theologinnen und der gemeinsamen Diskussionen dazu.

Die Trinitätstheologie, die durch das Konzil ihre Bedeutung als Alleinstellungsmerkmal für den christlichen Glauben erhielt, stand selbstredend im Vordergrund, sowohl im Hinblick auf das liturgische und geistliche Leben der beiden Kirchen als auch im Hinblick auf das systematisch-theologische Verständnis. Aber auch die Bedeutung des Konzils für das Verständnis von Kirche insgesamt wurde in den Blick genommen.

Als grundlegend wurde zunächst festgehalten, dass das Konzil von Nizäa „nicht nur gemeinsames historisches Erbe, sondern fortwährende Verantwortung“ ist. Mit den Worten des Ökumenischen Patriarchen Bartholomaios I.: „Das Erste Ökumenische Konzil bleibt das Fundament unseres Weges zur christlichen Einheit heute.“

Bei der Diskussion der genannten zentralen theologischen Fragen wurden zum einen wesentliche Gemeinsamkeiten zwischen beiden Kirchen festgestellt, aber auch die bestehenden Unterschiede noch einmal deutlich. In beiden Kirchen wird die Gegenwart des dreieinigen Gottes vor allem im Gottesdienst erfahren und begründet einen Auftrag, der zur Sendung in die Welt führt. Auch die Bedeutung des Glaubensbekenntnisses und seine Stellung im liturgischen Vollzug ist eine wesentliche Gemeinsamkeit, die in beiden Kirchen die Ekklesiologie bestimmt.  Differenzen zeigten sich beispielsweise in der Art und Weise, welchen Ausdruck die systematisch-theologische Reflexion findet. Für die ökumenische Verständigung wurde die Frage gestellt, ob und welche ekklesiologischen Konsequenzen es hat, wenn in beiden Kirchen vor dem Abendmahl dasselbe Bekenntnis gesprochen wird. Dies blieb als Aufgabe für weiteres Nachdenken offen. Immer wieder zur Sprache kam auch die Notwendigkeit einer klaren Unterscheidung von geistlicher und politischer Autorität.

Die Referentin für Orthodoxie des Konfessionskundlichen Instituts, Pfarrerin Dr. Dagmar Heller nahm als Gast an der Begegnung teil, ebenso war Vikarin Franka Böhm als Vertreterin des Jungen Forum Orthodoxie mit dabei.

Das von den beiden Delegationsleitern unterzeichnete Kommuniqué ist hier abrufbar.

Ansprechpartnerin

Pfrin. Dr. Dagmar Heller
Wissenschaftliche Referentin für Orthodoxie und Leitung

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