Die Außerordentliche Vollversammlung der Bischofssynode im Oktober 2014 könnte sich in dreifacher Hinsicht als wichtiger Einschnitt in der neueren Geschichte der römisch-katholischen Kirche erweisen. Zum einen setzte sie einen verheißungsvollen Akzent für die weitere Entwicklung der Institution Bischofssynode, einer Frucht des Zweiten Vatikanischen Konzils, und seiner Betonung der bischöflichen Kollegialität. Zum anderen griff sie ein…

1. Selbstverständnis und Zielsetzung:
Der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK), auch: Weltkirchenrat; engl. World Council of Churches (WCC), ist das organisatorische Herz und Zentrum der ökumenischen Bewegung mit Sitz in Genf. Der ÖRK verkörpert eine Art „Dachverband“ christlicher Kirchen und Konfessionen, der den Mitgliedskirchen als Ansprechpartner der Koordination ökumenischer Arbeit besonders in Fragen des ökumenischen und interreligiösen Dialogs dienen soll. Gemäß der „Basisformel“ der Verfassung ist der ÖRK „eine Gemeinschaft von Kirchen, die den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen und darum gemeinsam zu erfüllen trachten, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.“

Die Erklärung von Meissen
„Aus Feinden wurden Freunde“, so ist ein Beitrag von Professor Michael Weinrich in „Zeitzeichen“ (11/2011) zum 20-jährigen Jubiläum der Meissen-Erklärung überschrieben. Diese Überschrift nimmt ein Zitat von Landesbischof Friedrich Weber, dem deutschen Ko-Vorsitzenden der Meissen-Kommission, auf, formuliert anlässlich eines Seminars, zu dem die Deutsche Botschaft in London im September eingeladen hatte.

Die römisch-katholische Kirche ist die größte christliche Konfession der Welt. Sie stellt einen umfassenden Lebenshorizont und ein relativ geschlossenes Gefüge von Weltdeutungen dar, in denen ein Mensch von Geburt bis Tod beheimatet sein kann. In Deutschland gehören ihr fast 25 Millionen Menschen an. Diese „Grundinformation“ will in knapper und allgemein verständlicher Form in die Grundlagen, den Aufbau und die wesentlichen Lebensvollzüge der römisch-katholischen Kirche einführen. Dabei nimmt sie keine Wertung aus evangelischer Sicht vor und will keine Problemanalyse bieten, sondern in erster Linie die „offizielle“, also lehramtliche Sicht der katholischen Kirche darstellen.

Ursprünglich bezeichnete das Wort Freikirche eine christliche Kirche, die – im Gegensatz zu einer Staatskirche – vom Staat unabhängig war.

Es gab bis in die Neuzeit das Prinzip des Staatskirchentums, das auf der Einheitlichkeit der Weltanschauung beruhte. Die weltlichen und kirchlichen Herrschaften waren verbunden und alle Staatsangehörigen dieser Einheit unterworfen. Die römisch-katholische Kirche verstand sich als universell bestehende und gültige Kirche Die Reformation übernahm im wesentlichen diesen Staats- und Kirchenbegriff. Die Regionen, in denen die Reformation sich durchsetzte, wurden mithin evangelisch. Religiöse Überzeugungen, die etwa zur Abtrennung von der Staatskirche geführt hätten, wurden weder vom Staat noch von der Kirche geduldet. Erst die Demokratisierung hat ab der Mitte des 19. Jahrhunderts das Prinzip des Staatskirchentums im europäischen Raum allmählich durchbrochen.

Die Dynamik der Ökumene liegt im Evangelium Jesu Christi. Wo Nachfolge Jesu Christi ernst genommen wird, wird auch das Ärgernis der Trennung unter seinen Nachfolgern ernst genommen. Das betrifft den einzelnen Christen wie auch die christlichen Kirchen und Gemeinschaften insgesamt.

Nun wird seit Jahren über Ermüdungserscheinungen im ökumenischen Miteinander geklagt. Entsprechende Symptome sind zweifellos vorhanden, betreffen aber vor allem die „alten“ Kirchen. Dabei wird oft nicht zur Kenntnis genommen, dass der ökumenische Gedanke gleichsam am linken Rand der „Konfessionskirchen“ unter verschiedenartigen Bedingungen neu an Dynamik gewonnen hat oder gewinnt.

Im „Handbuch Religiöse Gemeinschaften und Weltanschauungen“ der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche (VELKD) aus dem Jahre 2006 wird die „Neuapostolische Kirche“ (NAK) noch unter der Rubrik „Christliche Sekten“ vorgestellt, d.h. ihr wird mit dieser Zuordnung unterstellt, dass sie einen starken Konformitätsdruck nach innen und eine starke Abgrenzung nach außen praktiziere. Diese Einschätzung – begründet vor allem in „Sonderlehren“ der NAK – galt seit ihrer Entstehung als Abspaltung aus der „Katholisch-apostolischen Gemeinde“ im späten 19. Jahrhundert. Wegen häufiger Lehränderungen war es allerdings schwierig, die gerade geltende Lehre der NAK zu klären. Dies hat sich jetzt durch die am 4. Dezember 2012 erfolgte öffentliche Vorstellung eines neuen Katechismus verändert. Mit dem Katechismus ist nun eine – so hoffe ich – für die NAK verbindliche Formulierung ihrer Lehrgrundsätze zur Hand, die es allen Interessierten erlaubt, die zur seinerzeitigen Zuordnung zu „Sekten“ führenden Lehrsätze der NAK auf ihr gegenwärtiges Verständnis hin zu prüfen. Zunächst will ich einige der strittigen Lehrgegenstände beschreiben.